Seit Mitte Dezember 2025 fördert die KfW im Programm Klimafreundlicher Neubau wieder das Effizienzhaus 55, befristet. Für Bauherren, die 2026 starten, ist das die wichtigste Änderung in der Förderkulisse.

Was passiert ist

Das Programm Klimafreundlicher Neubau fördert Neubauten über zinsverbilligte Kredite. Neu ist eine befristete Förderstufe für das Effizienzhaus 55, die Mitte Dezember 2025 eingeführt wurde. Damit ist erstmals seit Jahren wieder ein Standard förderfähig, der unterhalb des Effizienzhaus-40-Niveaus liegt. Der Kreis der geförderten Vorhaben wird also deutlich größer. Für die Zinsverbilligung stehen für die Jahre 2025 und 2026 zusammen 800 Millionen Euro Bundesmittel bereit; im Bundeshaushalt 2026 ist das Programm mit 1,1 Milliarden Euro ausgewiesen. Der maximale Kreditbetrag steigt auf 150.000 Euro je Wohnung, wenn die Stufe „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“ erreicht wird.

Die Zahlen

  • Neue befristete Förderstufe: Effizienzhaus 55, eingeführt Mitte Dezember 2025
  • Maximaler Kreditbetrag mit QNG: 150.000 € je Wohnung
  • Programmvolumen KFN im Haushalt 2026: 1,1 Mrd. €
  • Bundesmittel für Zinsverbilligung 2025/2026: 800 Mio. €
  • Förderform: zinsverbilligter Kredit, kein Zuschuss

Was das für Kommunen bedeutet

Kommunale Wohnungsgesellschaften und Eigenbetriebe können das Programm nutzen, und gerade beim Effizienzhaus 55 lohnt die Rechnung: Der Standard ist mit vertretbarem Aufwand erreichbar, während das Effizienzhaus 40 in vielen Bestandslagen einen technischen Aufwand erfordert, der sich über die Mieten nicht darstellen lässt. Wer im kommunalen Wohnungsbau plant, sollte prüfen, ob eine größere Zahl an Wohnungen im Standard 55 mehr bewirkt als wenige im Standard 40.

Entscheidend ist die Reihenfolge: Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden, und für die QNG-Stufe ist eine Nachhaltigkeitszertifizierung nötig, die früh in der Planung angelegt werden muss. Wer mit einem Holzbau in die Bewertung geht, hat bei der Ökobilanz strukturelle Vorteile; Bilanzierung und Nachweisführung müssen aber von Anfang an mitlaufen, sonst fehlen am Ende die Daten für das Siegel.

Was das für Investoren und Bauherren bedeutet

Die Förderung ist ein Zinseffekt, kein Zuschuss, und wirkt deshalb über die gesamte Laufzeit. Bei einem Marktzins von rund 3 bis 3,5 Prozent für zehnjährige Bindungen macht ein verbilligtes Förderdarlehen auf 150.000 Euro je Wohnung über zehn Jahre eine Ersparnis im mittleren fünfstelligen Bereich pro Wohnung aus. Bei einem Mehrfamilienhaus mit zwölf Wohnungen ist das die Größenordnung, in der sich Fragen wie Bauweise, Vorfertigungsgrad oder Ausbaustandard entscheiden.

Zwei Einschränkungen gehören dazu. Erstens ist die Stufe Effizienzhaus 55 befristet. Sie war zunächst bis Mitte 2026 vorgesehen. Wer darauf baut, sollte den Antrag nicht in die zweite Jahreshälfte schieben. Zweitens gilt für alle Bundesprogramme: Ein Rechtsanspruch besteht nicht, die Vergabe erfolgt im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel. Ein Finanzierungskonzept, das ohne Förderung nicht trägt, ist kein Finanzierungskonzept.

Einordnung

Die Rückkehr des Effizienzhaus 55 ist eine realistische Korrektur. Die Konzentration auf das Effizienzhaus 40 hatte die Förderung auf einen kleinen Kreis technisch aufwendiger Vorhaben verengt, während der Markt breite Volumen im mittleren Standard braucht. Offen bleibt die Frage, die sich mit jeder Effizienzstufe stellt: Sie belohnt Betriebsenergie, nicht die im Bau gebundenen Emissionen. Die Steuerung über den Lebenszyklus, also über das Treibhauspotenzial des Gebäudes einschließlich Herstellung, kommt erst mit den kommenden Nachweispflichten. Für den Holzbau ist das die eigentlich gute Nachricht, sie steht aber noch aus. Wie es mit dem Bundeshaushalt in den übrigen Fördertöpfen aussieht, ist dabei die zweite Hälfte der Rechnung.


Quellen: KfW: Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297, 298) · KfW: Förderung Bauen und Wohnen

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