Das Kabinett hat am 13. Mai den Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes beschlossen. Es ersetzt das, was als Heizungsgesetz bekannt wurde, und verschiebt die Steuerung vom Gerät zum Brennstoff.

Was passiert ist

Der Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes wurde am 13. Mai 2026 im Kabinett beschlossen. Kern der Änderung: Die Paragrafen 71 und 72 des Gebäudeenergiegesetzes, die Vorschriften, die den Einbau neuer Heizungen an einen Anteil erneuerbarer Energien banden, werden gestrichen. Stattdessen sollen Heizungstechnologien gleichberechtigt zulässig sein; Weiterbetrieb und Neueinbau von Öl- und Gasheizungen bleiben damit langfristig möglich. Die Verpflichtung verlagert sich auf den Brennstoff: Er muss bis 2045 vollständig klimaneutral sein, mit einer stufenweise steigenden Beimischungsquote für grünes Gas beziehungsweise grünes Heizöl, deren verbindlicher Aufbau ab 2029 beginnt. Eckpunkte dazu hatte die Bundesregierung Ende Februar veröffentlicht.

Die Zahlen

  • Kabinettsbeschluss: 13. Mai 2026
  • Entfallende Vorschriften: §§ 71 und 72 GEG
  • Vollständige Klimaneutralität der Brennstoffe: ab 2045
  • Beginn der verbindlichen Beimischung: ab 2029
  • Eckpunkte veröffentlicht: Ende Februar 2026
  • Verfahrensstand: Regierungsentwurf, Bundestagsverfahren offen

Was das für Kommunen bedeutet

Für Kommunen ist der Zusammenhang mit der Wärmeplanung entscheidend. Wenn der Gesetzgeber Technologien freistellt und die Verpflichtung auf den Brennstoff verlagert, verschiebt sich die Verantwortung für die Weichenstellung nach unten: Ob in einem Quartier Fernwärme, Wärmepumpen oder Gasnetze mit grünen Brennstoffen die tragende Lösung sind, entscheidet die kommunale Planung, nicht mehr eine bundesweite Einbauvorschrift. Das erhöht den Gestaltungsraum und den Begründungsaufwand gleichermaßen.

Praktisch relevant ist der Zeitbezug. Eigentümer, die auf technologieoffene Regeln gehofft haben, werden in den nächsten Jahren Gasheizungen einbauen dürfen, mit einer Kostenerwartung, die von der Verfügbarkeit und dem Preis grüner Brennstoffe ab 2029 abhängt. Kommunen, die Wärmenetze planen, sollten diese Erwartungslage kennen: Wer heute eine Gasheizung einbaut, wird sich in fünf Jahren fragen, warum sein Brennstoff teurer wird, und der Anschluss an ein Wärmenetz wird dann zur naheliegenden Alternative. Netzplanung mit Anschlussquoten sollte diesen Effekt berücksichtigen.

Was das für Investoren und Bauherren bedeutet

Für den Neubau ändert sich weniger, als die Debatte vermuten lässt. Wer heute ein Effizienzhaus 40 oder 55 baut, setzt aus Effizienz- und Fördergründen ohnehin auf Wärmepumpen: Förderprogramme knüpfen an Effizienzstandards an, und die erreicht man mit fossilen Brennstoffen nicht wirtschaftlich. Der eigentliche Adressat der Novelle ist der Bestand.

Für Bestandshalter ist die Rechnung differenziert: Die Investition in eine neue Gasheizung ist kurzfristig günstiger, das Betriebskostenrisiko verschiebt sich aber in die Zukunft, sobald Beimischungsquoten greifen. Grüne Brennstoffe sind knapp und teuer, und niemand kann heute belastbar sagen, was eine Kilowattstunde grünes Gas 2035 kostet. Wer ein Portfolio über zwanzig Jahre hält, kauft mit einer fossilen Anlage also ein Preisrisiko, das er nicht steuern kann. Für ESG-Berichte kommt hinzu: Technologiefreiheit im nationalen Recht ändert nichts an den Erwartungen von Finanzierern und Zertifizierern.

Einordnung

Der Entwurf ist kein Gesetz, und das ist bei diesem Thema keine Formalie: kaum ein Vorhaben der letzten Jahre hat sich im parlamentarischen Verfahren so stark verändert wie die Heizungsregelung. Die Verschiebung der Logik ist der eigentliche Vorgang: von der Regulierung des Geräts zur Regulierung des Energieträgers. Ordnungspolitisch ist das eleganter, weil es Technologiewettbewerb zulässt. Es verlagert aber die Unsicherheit auf einen Markt, der noch nicht existiert: die Verfügbarkeit klimaneutraler Brennstoffe in relevanter Menge ist die offene Flanke des Konzepts. Für den Holzbau ist die Novelle vor allem deshalb wichtig, weil sie das größere Gesetzespaket enthält, in dem auch die Nachweispflichten zum Treibhauspotenzial über den Lebenszyklus geregelt werden, und die sind für die Materialwahl bedeutsamer als jede Heizungsvorschrift.


Quellen: Bundesregierung: Neues Gebäudemodernisierungsgesetz · BMWE: Gesetzentwurf zur Änderung des GEG (PDF)

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