Lebenszyklus-GWP wird Pflicht: Was das GModG ab 2028 fordert
Das Gebäudemodernisierungsgesetz ist beschlossen: Der Lebenszyklus-GWP-Nachweis wird ab 2028 Pflicht. Warum Holzbau bei grauen Emissionen im Vorteil ist.
Das Gebäudemodernisierungsgesetz ist beschlossen — und verschiebt den Maßstab: Nicht mehr nur der Energieverbrauch im Betrieb zählt, sondern die Treibhausgasbilanz über den gesamten Lebenszyklus. Das trifft Kommunen und Investoren, die heute planen, aber ab 2028 nachweisen müssen.
Was passiert ist
Bundestag und Bundesrat haben das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) verabschiedet — nicht als Entwurf, sondern als geltendes Recht. Anders als der oft damit verwechselte „Gebäudetyp E“, der weiterhin Entwurf ist, ist das GModG durch. Das Fachmedium nbau.org fasst es so zusammen: „Das nach wie vor hochumstrittene, sogenannte Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist Anfang Juli im Eilverfahren durch Bundestag und Bundesrat verabschiedet worden.“ Das Gesetz setzt die europäische Gebäuderichtlinie (EPBD) in nationales Recht um. Der für den Holzbau entscheidende Punkt steht in § 7 des Gesetzes: Ab 2028 werden die Lebenszyklus-Treibhausgasemissionen eines Gebäudes zum bewertungsrelevanten Kennwert — also nicht nur, was ein Haus im Betrieb verbraucht, sondern auch, was seine Herstellung an Emissionen verursacht hat.
Die Zahlen
- Lebenszyklus-GWP-Nachweis: ab 2028 relevant (§ 7 GModG)
- Nullemissionsgebäude als Standard für Neubauten: ab 2030 (§ 10a bzw. § 10)
- Rechtsgrundlage: Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD)
- Status: beschlossen von Bundestag und Bundesrat, Anfang Juli 2026 im Eilverfahren
Der bewertete Kennwert ist das Global Warming Potential (GWP) — die Treibhausgasbilanz eines Gebäudes über seinen Lebenszyklus, gemessen in Kilogramm CO₂-Äquivalent je Quadratmeter und Jahr. Diese sogenannten grauen Emissionen aus Herstellung und Bau waren bisher regulatorisch weitgehend unsichtbar; ab 2028 rücken sie in die Bilanz.
Was das für Kommunen bedeutet
Für kommunale Bauherren verändert sich die Nachweislogik. Wer eine Schule, Kita oder Verwaltung plant, deren Fertigstellung in die Zeit ab 2028 fällt, muss den Lebenszyklus-GWP schon in der Planung mitdenken — nicht erst bei der Abnahme. Das betrifft die Ausschreibung: Vergabekriterien und Leistungsverzeichnisse sollten die Treibhausgasbilanz der Konstruktion abfragen, damit ein Gebäude die spätere Anforderung überhaupt erreichen kann. Praktisch heißt das, die Baustoffwahl früher festzulegen und die nötigen Umweltproduktdeklarationen (EPD) der Materialien schon in der Planungsphase einzufordern. Kommunen, die ohnehin einen Holzbau-Grundsatzbeschluss haben, sind hier im Vorteil — sie sammeln bereits Erfahrung mit einer Bauweise, die bei der neuen Kennzahl gut abschneidet.
Was das für Investoren und Bauherren bedeutet
Für Investoren ist der Lebenszyklus-GWP kein reines Compliance-Thema, sondern ein Werthebel. Ein Gebäude, das die Anforderungen ab 2028 ohne teure Nachrüstung erfüllt, bleibt länger marktfähig und lässt sich leichter gegen ESG- und Taxonomie-Kriterien abgleichen. Wer heute für eine Fertigstellung nahe 2028 plant, sollte die GWP-Bilanz als Planungsparameter behandeln, nicht als nachgelagerte Prüfung — eine Umplanung kurz vor Baubeginn ist teuer. Zu beachten bleibt die Kostenseite: Holzbau ist in der reinen Baukostenbetrachtung häufig teurer als der Massivbau (siehe unseren Lagebericht 2026 zur Holzbauquote). Die neue Bilanzregel verschiebt aber die Rechnung, weil ein Bewertungsvorteil bei den grauen Emissionen künftig direkt in die Gebäudebewertung einfließt.
Einordnung
Ehrlich bleiben heißt hier: Das GModG nennt Holz mit keinem Wort. Es bewertet Lebenszyklus-Emissionen baustoffneutral — wer die Kennzahl erreicht, ist frei in der Wahl der Bauweise. Der Vorteil des Holzbaus ist eine fachliche Ableitung, keine Vorgabe des Gesetzgebers: Holz bindet CO₂ während des Wachstums und verursacht in der Herstellung meist geringere Emissionen als Beton und Stahl, weshalb es bei einer GWP-Bilanz über den Lebenszyklus systematisch günstig abschneidet. Diesen Vorteil muss man im Einzelfall über eine Ökobilanz belegen — pauschal gilt er nicht. Und mehrere Details der Umsetzung sind aus den vorliegenden Quellen noch nicht abschließend belegbar: das exakte Beschlussdatum, eine mögliche Quadratmeter-Schwelle für den Start 2028 und die genaue Staffelung bis 2030. Wer jetzt plant, sollte den Lebenszyklus-GWP als kommenden Standard behandeln — die Richtung ist beschlossen, die Feinjustierung liest sich am Gesetzestext.
Quellen: nbau.org: GModG von Bundestag und Bundesrat bestätigt · Bundesregierung: Neues Gebäudemodernisierungsgesetz
Kontakt aufnehmen
Treten Sie mit uns in Kontakt und lassen Sie uns über Ihr nächstes Projekt sprechen. Gemeinsam finden wir die passende Lösung – wir freuen uns auf Ihre Nachricht.
Jetzt Kontakt aufnehmenVida World europe GmbH
- Adresse
- Breisgauring 13, D-79427 Eschbach
- info@vida-world.de
- Telefon
- +49 7634 350 78-0