Baden-Württemberg: Holztafelbau jetzt in Gebäudeklasse 5
Seit 12.01.2026 erlaubt Baden-Württembergs Holzbau-Richtlinie Holztafelbau in Gebäudeklasse 5 (Gebäude über 13 m). Folgen für Bauherren, Investoren, Kommunen.
Bereits im Januar 2026 hat Baden-Württemberg seine Holzbau-Richtlinie neu gefasst. Seit dem 12.01.2026 ist die Holztafelbauweise erstmals auch bei Gebäuden der Gebäudeklasse 5 zulässig — etwa bei großen Mehrfamilienhäusern oder Bürogebäuden über 13 Metern Höhe.
Was passiert ist
Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg hat eine neue Fassung der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen erlassen und darin die Holzbau-Richtlinie (HolzBauRL) neu veröffentlicht. Das teilt das Ministerium in einer Pressemitteilung mit; parallel wurden vier weitere technische Richtlinien sowie die Verwaltungsvorschrift Feuerwehrflächen aktualisiert. Die neue Fassung trat am 12. Januar 2026 in Kraft. Kern der Änderung: Die Holztafelbauweise ist jetzt auch bei Gebäuden der Gebäudeklasse 5 möglich — dazu zählen unter anderem große Mehrfamilienhäuser oder Bürogebäude über 13 Metern Höhe — und grundsätzlich auch bei Sonderbauten. Bislang war diese Bauweise für Gebäude dieser Größenordnung nicht als Regelfall in der Technischen Baubestimmung geführt; Ministerin Nicole Razavi MdL begründet den Schritt so: „Wir machen den Weg frei für mehr Bauen mit Holz: Mit unserer neuen Holzbau-Richtlinie wird das Bauen mit Holz auch dort ermöglicht, wo strengere Brandschutzanforderungen bestehen. Das schafft Planungssicherheit und spart Zeit und Geld.“
Die Zahlen
- Inkrafttreten: 12.01.2026
- Betroffene Schwelle: Gebäudeklasse 5, Gebäude über 13 m Höhe
- Neu zulässig: Holztafelbauweise in Gebäudeklasse 5 und grundsätzlich bei Sonderbauten
- Entfällt: generelle Größenbegrenzung von Nutzungseinheiten in Holzbauweise (Gebäudeklasse 5)
- Bleibt Pflicht: Brandschutzgutachten bei größeren Raumzusammenhängen und bestimmten Sonderbauten (z. B. Krankenhäuser)
- Umfang der Novelle: fünf aktualisierte technische Richtlinien plus zwei Verwaltungsvorschriften
Was das für Kommunen bedeutet
Für kommunale Bauherren in Baden-Württemberg öffnet die Richtlinie ein Segment, das bislang aufwendiger zu planen war: mehrgeschossige Verwaltungsbauten, größere Schul- oder Pflegeeinrichtungen und andere Gebäude jenseits der 13-Meter-Grenze. Wo ein Vorhaben in Gebäudeklasse 5 fällt, lässt sich die Holztafelbauweise jetzt als anerkannte Lösung in Ausschreibung und Genehmigungsplanung einplanen, statt sie als Sonderfall zu behandeln, der zusätzliche Abstimmung mit der Bauaufsicht braucht. Das verkürzt tendenziell die Zeit zwischen Entwurf und Baugenehmigung. Wichtig bleibt: Bei größeren Raumzusammenhängen und bei bestimmten Sonderbauten wie Krankenhäusern verlangt die Richtlinie weiterhin ausdrücklich ein Brandschutzgutachten — die Erleichterung ersetzt den fachlichen Nachweis nicht, sie verschiebt ihn von der Einzelfallprüfung hin zu einem klar beschriebenen Regelverfahren.
Was das für Investoren und Bauherren bedeutet
Für Investoren und private Bauherren senkt die neue Richtlinie vor allem das Planungsrisiko. Wer ein Bauvorhaben über 13 Metern Höhe in Holztafelbauweise kalkuliert, muss die Genehmigungsfähigkeit nicht mehr als offene Frage in die Projektkalkulation einpreisen — die Bauweise ist für Gebäudeklasse 5 jetzt technisch anerkannt. Das erleichtert insbesondere Projekte mit vorgefertigten Holztafelelementen, bei denen serielle Fertigung nur dann wirtschaftlich ist, wenn Planungssicherheit früh feststeht. Wer in einem anderen Bundesland baut, sollte die Regelung nicht vorschnell übertragen: Sie gilt zunächst nur für Baden-Württemberg. Ob und wann andere Länder ihre Holzbau-Richtlinien in vergleichbarem Umfang anpassen, ist im Einzelfall zu prüfen — die Musterrichtlinie der Bauministerkonferenz bildet dafür den bundesweiten Rahmen, die konkrete Umsetzung bleibt aber Ländersache.
Einordnung
Die Richtlinie ändert die technische Anerkennung einer Bauweise, nicht die Bauordnung selbst — sie ist eine Technische Baubestimmung, kein Gesetz. Wie genau Bauherren vor dem 12.01.2026 verfahren mussten, wenn sie Holztafelbauten in Gebäudeklasse 5 realisieren wollten, benennen die Quellen nicht im Detail; belegt ist nur, dass die neue Fassung die Bauweise jetzt ausdrücklich als Regelfall zulässt. Für Krankenhäuser und andere Sonderbauten mit großen Raumzusammenhängen bleibt zudem ein gesondertes Brandschutzgutachten Pflicht — die Richtlinie vereinfacht also nicht jedes Holzbauprojekt in Gebäudeklasse 5 gleichermaßen. Wer außerhalb Baden-Württembergs plant, muss die eigene Landesregelung separat prüfen, auch wenn andere Bundesländer ihre Richtlinien in ähnlicher Richtung fortschreiben. Trotz dieser Einschränkungen ist die Novelle ein konkretes Beispiel dafür, wie Landesbaurecht dem gestiegenen Marktanteil des Holzbaus folgt — und ein weiterer Baustein neben bundesrechtlichen Vorgaben wie dem Lebenszyklus-GWP-Nachweis ab 2028, der die Rahmenbedingungen für mehrgeschossigen Holzbau in den kommenden Jahren mitprägt.
Quellen: MLW Baden-Württemberg: Bauen mit Holz wird erleichtert · nbau.org: Neue Holzbau-Richtlinie Baden-Württemberg konkretisiert Brandschutzanforderungen
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